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Version vom 11. Dezember 2007, 01:41 Uhr
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BIOS
UBUNTU
Bootreihenfolge ändern
Dazu musst Du mit "Rootrechten" (Also als Admin) eine Datei "handisch" bearbeiten. Die Datei nennt sich "menu.lst" und befindet sich im Verzeichnis "boot/grub". (Aufruf über das Terminal über "sudo gedit menu.lst" im Verzichnis selber oder über "sudo gedit /boot/grub/menu.lst")
Standardmäßig sehen die Einträge, die für den Start verantwortlich sind so aus:
Einträge f. Ubuntu: title Ubuntu 7.10 (Gutsy Gibbon) root (hd0,0) kernel /boot/vmlinuz-2.6.22-14-generic root=UUID=2c7b8cdf-3939-4482-87a1-6751bfc535a0 ro quiet splash locale=de_DE initrd /boot/initrd.img-2.6.22-14-generic splashimage=(hd0,0)/boot/grub/mac.xpm.gz quiet
title Ubuntu 7.10 (Gutsy Gibbon) [recovery mode] root (hd0,0) kernel /boot/vmlinuz-2.6.22-14-generic root=UUID=2c7b8cdf-3939-4482-87a1-6751bfc535a0 ro single initrd /boot/initrd.img-2.6.22-14-generic
title Ubuntu 7.10, memtest86+ root (hd0,0) kernel /boot/memtest86+.bin quiet
Einträge f. Windows:
title Microsoft Windows XP Home Edition root (hd1,0) savedefault makeactive map (hd0) (hd1) map (hd1) (hd0) chainloader +1
Wenn nun Windows zuerst in der Liste auftauchen soll, sollte das ganze dann so aussehen:
title Microsoft Windows XP Home Edition root (hd1,0) savedefault makeactive map (hd0) (hd1) map (hd1) (hd0) chainloader +1 title Ubuntu 7.10 (Gutsy Gibbon) root (hd0,0) kernel /boot/vmlinuz-2.6.22-14-generic root=UUID=2c7b8cdf-3939-4482-87a1-6751bfc535a0 ro quiet splash locale=de_DE initrd /boot/initrd.img-2.6.22-14-generic splashimage=(hd0,0)/boot/grub/mac.xpm.gz quiet
title Ubuntu 7.10 (Gutsy Gibbon) [recovery mode] root (hd0,0) kernel /boot/vmlinuz-2.6.22-14-generic root=UUID=2c7b8cdf-3939-4482-87a1-6751bfc535a0 ro single initrd /boot/initrd.img-2.6.22-14-generic
title Ubuntu 7.10, memtest86+ root (hd0,0) kernel /boot/memtest86+.bin quiet
Alternativ kannst Du auch den "Startup-Manager" nutzen, den Du über "Anwendungen"->"Hinzufügen/Entfernen" in der Kategorie "System Tools" findest.
Selfhtml
von Stefan Münz: SELFHTML
SelfPHP
von Stefan Münz: SELFPHP
Browser
- Firefox-Home Version 2.0.0.9
- Thunderbird-Home Version 2.0.0.9
MySQL
- von MySQL: MySql
- von Guido Stepken: MySQL-Datenbankhandbuch
Nuke
# Nuke
# Postnuke
typo3
typo3 Homepage
Passwort = joh316
- typo3 installieren 1
- typo3 installieren 2
- typo3 installieren 3
- typo3 installieren 4
- typo3 installieren 5
Rente
So schön der Ruhestand auch sein kann: um eine sinnvolle Planung der Finanzen kommen Senioren auch im Alter nicht herum. Zehn Jahre vor dem anvisierten Ruhestand empfiehlt es sich, eine Aufstellung der Ausgaben und der zu erwartenden Einnahmen zu machen. Wie hoch ist meine Betriebsrente? Was habe ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten? Gibt es eventuell noch Miet- oder Zinseinnahmen? Weiterführende links
Und: Welche Ausgaben stehen dem gegenüber? "Wir empfehlen, sich ein komplettes Jahr anzusehen", sagt Tom Friess vom VZ Vermögenszentrum im München. Nur dann werden auch höhere Einmalbeträge, die etwa zur Anschaffung von Winterreifen oder aber der Jahresbeitrag für die Lebensversicherung mit berücksichtigt. Schlagworte
Im Alter sind besonders kurzfristige Anlagen interessant Ruheständler, die auf Nummer sicher gehen wollen und zudem über keine ausreichenden Einnahmen im Alter verfügen, um die Fixkosten zu decken, sollten eine Sofortrente abschließen. Sie funktioniert wie folgt: Der Rentner zahlt einen einmaligen Beitrag für die sofort beginnende Rente und erhält im Gegenzug eine lebenslange Rente. Der Vorteil: Das "Risiko eines langen Lebens" trägt die Versicherungsgesellschaft. Um den hohen Einmal-Beitrag zu leisten, werden beispielsweise gern auslaufende Kapital-Lebensversicherungen genutzt. "Rentner ohne finanziellen Spielraum haben zu der Sofortrente kaum eine Alternative", sagt Friess. Auch wenn diese Form der Absicherung wegen der anfallenden Abschlusskosten ins Geld geht und der Anleger häufig ein gesegnetes Alter erreichen muss, bis sich die Versicherung rentiert: Im Gegenzug ist dem Rentner eine monatliche Zahlung sicher - und das auch wenn er das hohe Alter von hundert Jahren erreichen sollte. Wer sein Geld in eine entsprechende Police investieren möchte, kann zwischen einer volldynamischen und einer konstanten Auszahlungsform wählen. Bei der konstanten Variante erhält der Rentner zwar zu Beginn eine höhere Auszahlung. Der Nachteil: Er nimmt gleichzeitig Rentenkürzungen in Kauf für den Fall, dass der Versicherer weniger Überschuss erwirtschaftet. Bei der dynamischen Variante fällt zwar die Anfangsrente geringer aus - doch dafür steigt sie im Gegenzug in der Regel Jahr für Jahr. Ruheständler, die ihre Fixkosten hingegen bequem aus anderen Mitteln bestreiten können, sollten ihr Geld lieber in andere Produkte investieren. "Im Alter sollten Anleger verstärkt auf die Verfügbarkeit des Ersparten achten", rät Friess. Rentner, die sich den Luxus leisten können, können das Geld etwa in Bankauszahlpläne, Sparbriefe oder Anleihen investieren, die unterm Strich eine höhere Rendite und eine größere Flexibilität als Rentenpolicen versprechen. Bei Bankauszahlplänen haben die Rentner die Wahl zwischen einem Auszahlplan mit Kapitalverzehr und einem ohne Kapitalverzehr. Bei der Variante mit Kapitalverzehr werden die Raten, die monatlich an den Rentner ausgezahlt werden, so berechnet, dass am Ende der Laufzeit sowohl Zinsen als auch Kapital aufgezehrt sind. Im anderen Fall werden lediglich regelmäßig die Zinszahlungen ausgeschüttet. Der Nachteil: Wer sich über einen Bankauszahlplan entscheidet, bindet sich über die entsprechende Laufzeit. Doch Obacht: Die beste Vermögensstrategie macht nur wenig Sinn, wenn schon die grundlegendsten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Denn oft ist es beispielsweise so, dass nur einer der Ehepartner weiß, welche Anlagen existieren und wo die entsprechenden Unterlagen zu finden sind. Solche Bedingungen machen dann natürlich die beste Vermögensplanung zunichte.
Weitere Einkünfte
Wer neben Rente oder Pension noch weitere Einkünfte wie beispielsweise Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Arbeitslohn erzielt, muss diese normal versteuern. In diesem Fall berücksichtigt das Finanzamt jedoch automatisch einen Altersentlastungsbetrag. Einzige Voraussetzung: Sie müssen bereits das 64. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum Jahr 2004 beträgt der Altersentlastungsbetrag 40 Prozent - maximal jedoch 1900 Euro. Dieser wird in den kommenden Jahren sukzessive abgesenkt. Wer etwa im Jahr 2006 das 64. Lebensjahr vollendet, bekommt ab 2007 nur noch einen Altersentlastungsbetrag von 36,8 Prozent - maximal 1748 Euro. Und diejenigen, die die Altersgrenze erst im Jahr 2039 erreichen, bekommen ab 2040 keinen Entlastungsbetrag mehr.
Seit der Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 und mit ihm der sogenannten nachgelagerten Besteuerung müssen immer mehr Rentner die Bögen für das Finanzamt ausfüllen. Weiterführende links Seit 2005 wird die gesetzliche Rente nicht mehr mit dem Ertragsanteil versteuert, sondern für alle Bestandsrentner und diejenigen, die sich 2005 in den Ruhestand verabschiedet haben, mit 50 Prozent. Bei all denjenigen, die seit 2006 Rentner sind, beträgt der Besteuerungsanteil 52 Prozent des Rentenbetrags. Von dieser Regelung sind auch vorgezogene Altersrenten, Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten betroffen. Schlagworte
Eine Steuererklärung müssen Rentner in jedem Fall machen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte bei Alleinstehenden 7664 Euro und 15 328 Euro bei Verheirateten übersteigt. Ist dies der Fall, müssen Sie Ihre Einkünfte akribisch in der zweiseitigen Anlage R eintragen. Doch Ihre Einkünfte und die daraus resultierende mögliche Steuerlast können Sie mit Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen drastisch drücken. Auf das steuerpflichtige Einkommen wird dann wie bei allen anderen Steuerzahlern der individuelle Steuersatz fällig. Dieser liegt derzeit noch zwischen 15 und 42 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
58er Reglung
58er-Regelung bis Ende 2007 verlängert Erleichterte Bedingungen beim Bezug von Arbeitslosengeld gelten für die Jahrgänge bis 1949. Alle anderen müssen arbeitsbereit sein und manchmal auch Rentenabschläge hinnehmen. Sonderregelungen für Arbeitslose, die bereits 58 Jahre alt sind oder werden gibt es sowohl beim regulären Arbeitslosengeld als auch beim Arbeitslosengeld 2. Diese sollten ursprünglich nur bis Ende 2005 gelten. Sie sind jedoch bis Ende 2007 verlängert worden. Arbeitslosengeld Standardregelung: Alle Bezieher von Arbeitslosengeld müssen sich voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Ältere. Die Betroffenen können bei langen vorherigen Beschäftigungszeiten und entsprechend langem Leistungsanspruch bis zum 65. Lebensjahr Arbeitslosengeld beziehen. Ob sie Anspruch auf eine vorzeitige Rente haben, spielt dabei keine Rolle. Denn das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, die bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gezahlt wird. Allerdings: Wer Rentenzahlungen beantragt, kann nicht gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen, wie es in Paragraph 142, Absatz 1, Nummer 3 und 4 des dritten Sozialgesetzbuchs heißt. Sonderregelung für Ältere bis Ende 2007: Diejenigen, die vor 1950 geboren wurden, haben ein Anrecht auf einen so genannten erleichterten Leistungsbezug. Ältere, die erklären: "ich möchte Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen des Paragraph 428 Sozialgesetzbuch 3 beziehen", klinken sich durch ihre Unterschrift unter diese Erklärung aus der Arbeitsvermittlung aus. Der Vorteil für die Ämter: Die Unterzeichner zählen dann für die Statistik nicht mehr als Arbeitsloser. Sie müssen dann auch nicht mehr in die Vermittlungsbemühungen einbezogen werden. Der Vorteil für die älteren Unterzeichner: Ihnen werden mehr Freiräume zugestanden und weniger Pflichten auferlegt. Sie brauchen anders als jüngere Arbeitslose keine Job- oder Bildungsangebote, die es für Ältere ja nach wie vor kaum gibt, anzunehmen und dürfen bis zu 17 Wochen im Jahr wegfahren. Diese Vorteile erkaufen sie allerdings mit einem Nachteil, der angesichts der Änderungen der Rentengesetzgebung in den letzten Jahren aber kaum noch von Bedeutung ist: Sie müssen nämlich dann in Rente gehen, wenn sie ein vorgezogenes Altersruhegeld in voller Höhe, also ohne Rentenabschläge, erhalten können. Meist fallen jedoch inzwischen Abschläge bei einer vorzeitigen Rente an oder ein vorgezogener Renteneintritt ist gar nicht mehr möglich. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kann beispielsweise ab Anfang 2006 überhaupt nicht mehr mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Für die Jahrgänge 1946 bis 1948 steigt die Altersgrenze für diese Rentenart stufenweise auf 63 Jahre an. Der erleichterte Bezug von Arbeitslosengeld hat übrigens auf die Höhe und Dauer dieser Leistung keinen Einfluss. Das Arbeitslosengeld wird dann genauso lang gezahlt und ist genauso hoch wie ohne Zustimmung zu den "erleichterten Voraussetzungen". Arbeitslosengeld 2 Standardregelung: Ältere Bezieher von Arbeitslosengeld 2 müssen sich generell wie Jüngere voll der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Grundsätzlich können sie auch bis zum 65. Lebensjahr Arbeitslosengeld 2 beziehen. Allerdings: Sobald Ältere Anspruch auf ein vorzeitiges Altersruhegeld haben, können die Ämter sie aus dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 aussteuern. Denn alle anderen sozialen Leistungen, die die Hilfeempfänger in Anspruch nehmen können, sind gegenüber dem Arbeitslosengeld 2 vorrangig. Ob und in welcher Höhe die Betroffenen bei einer vorzeitigen Verrentung Rentenabschläge hinnehmen müssen, spielt hier keine Rolle. Dies war bislang auch bei der Sozialhilfe bereits so. Die Ämter haben nach Paragraph 5 Absatz 3 des zweiten Sozialgesetzbuchs sogar das Recht, selbst für die Betroffenen einen Rentenantrag stellen, wenn diese es nicht von sich aus tun. Sonderregelung für 58-Jährige bis Ende 2007: Die Bestimmungen sind hier fast identisch mit den Sonderregelungen beim Arbeitslosengeld. Ältere, die vor 1950 geboren wurden, können erklären, dass sie der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie sind erst dann zum Rentenantrag verpflichtet, wenn sie eine Altersrente ohne Abschläge erhalten können. Eine eindeutige Urlaubsregelung wie beim Arbeitslosengeld gibt es allerdings beim Arbeitslosengeld 2 nicht. Die Betroffenen können allerdings mit dem für sie zuständigen persönlichen Ansprechpartner individuell aushandeln, wie lange sie gegebenenfalls ortsabwesend sein dürfen. Meist dürfte das genehmigt werden. Das geht aus Paragraph 65, Absatz 4 des zweiten Sozialgesetzbuchs hervor. Entscheidungshilfen Ältere Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2 haben damit derzeit noch oft die Wahl: entweder eine vorgezogene Rente oder Geld von der Arbeitsagentur? Dann können wichtige finanzielle Gründe für oder gegen die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente sprechen: Leistungshöhe: Betroffene sollten sich ausrechnen lassen: Wie stehen sie sich finanziell besser? Mit Rente oder mit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2? Gerade bei Frauen, die häufig weniger Rentenversicherungsjahre vorweisen können als Männer und oft auch weniger verdient haben, fällt die Altersrente häufig recht niedrig aus. Mit Arbeitslosengeld, vielleicht aber auch mit Arbeitslosengeld 2, stehen sie sich dann unter Umständen besser. Tipp: Auf jeden Fall sollte man sich vor dem Rentenantrag von seinem Rentenversicherer genau ausrechnen lassen, mit wie viel Altersruhegeld zu rechnen ist. Dabei sollten Ältere auch daran denken, dass sie von der Rente selbst noch Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen. Diese Beiträge werden dagegen für diejenigen, die weiterhin Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 erhalten, von den zuständigen Trägern übernommen. Rentenerhöhung: Hinzu kommt: Wer nicht vorzeitig in Rente geht und stattdessen Geld von der Arbeitsagentur bezieht, für den zählt die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 als Versicherungszeit. Ein Jahr Arbeitslosengeld-2-Bezug schlägt sich in einer Erhöhung der späteren Monatsrente nieder, allerdings lediglich mit 4,28 Euro. Nach den Plänen der großen Koalition soll es demnächst, vermutlich ab 2007, nur noch etwas mehr als die Hälfte sein. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld sind für die spätere Rente meist deutlich mehr wert. Der an die Rentenkasse abgeführte Beitrag wird auf Grundlage von 80 Prozent des Bruttoeinkommens vor der Arbeitslosigkeit berechnet. Rentenkürzung: Die meisten Rentenberechtigten können aufgrund der Gesetzesänderungen der letzten Jahre zwar noch ein vorzeitiges Altersruhegeld in Anspruch nehmen. Sie werden dafür aber dann mit erheblichen Abschlägen bei den Altersbezügen bestraft. Wer mit 60 die vorgezogene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragt, muss in der Regel mit einer Rentenkürzung um 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr rechnen. Das bedeutet: Wer beispielsweise einen Rentenanspruch von 1.000 Euro erworben hat, bekommt, wenn er mit 60 statt mit 65 in Rente geht, nur 820 Euro im Monat ausgezahlt. Diese Kürzung gilt lebenslang. Wer ein Jahr später, also mit 61, in Rente geht, hat schon deutlich niedrigere Abschläge: Dann wird ein Abschlag von 14,4 Prozent fällig. Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.