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Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Software ist unter Beachtung anerkannter Programmierregeln erstellt worden Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
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Wir gewährleisten, dass die Softwareprodukte in den zugehörigen Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen einsatzfähig sind. An eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind wir nur nach schriftlicher Bestätigung gebunden. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
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Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprodukt den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.
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Es besteht ferner keine Gewährleistung für nach Kundenwünschen geänderte oder bearbeitete oder sonst wie angepasste Fassungen der Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen, Bearbeitungen oder Anpassungen stehen.
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Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
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Schlägt die Mängelbeseitigung nach zwei Versuchen fehl oder sind dem Kunden weitere Versuche nicht zuzumuten, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
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Soweit der Software eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§463,480 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit der Zweck der jeweiligen Zusicherung sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der zugrundeliegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden erstreckte.
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Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind.
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Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.